Gesetzliche Vorgaben

Was genau wird in dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Gesetz geregelt?

  • Die Pflicht der Fahrer/innen, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen. 
  • Die wesentlichen Bestimmungen über den Erwerb und Ort der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
  • Die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfungen (Industrie- und Handelskammern).
  • Die Anforderungen an die Unternehmen.

Wer genau ist betroffen?  

  • Fahrer von Fahrzeugen mit Personenbeförderung (über 8 Personen), die am 10.09.2008 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1,D1E,D,DE waren (ca. 150.000 Personen).
  • Fahrer von Fahrzeugen mit Gütertransport im gewerblichen Bereich (auch Werksverkehr, und über 3,5 t zulässiges Gewicht, auch Körperschaften der Kommunen), die am 10.09.2009 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1,C1E, C und CE waren (ca. 1.500.000 Personen).
  • Alle Fahrer, die mit den o.a. Fahrerlaubnissen nicht privat unterwegs sind! Anforderungen an die Berufskraftfahrer – 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren (Turnus der Führerscheinverlängerung), 5 Einzelblöcke à mind. 7 Zeitstunden möglich. 
     
  • Hauptschwerpunkt Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch und Gesetzeskenntnisse.
  • Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen im Rahmen eines Fahrtrainings entfallen.
  • Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in den Führerschein (EU-Schlüssel 95).

Bis wann muss die erste Weiterbildung nachgewiesen werden?  

  • Für Bus-Fahrer bis spätestens 10. September 2013  
  • Für Lkw-Fahrer bis spätestens 10. September 2014  
  • Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus/Lkw-Fahrern bis September 2015/16 erfolgen. *Gilt für Fahrer, bei denen die nächste FE-Verlängerung nach dem 10.09.2008/09 und vor dem 10.09 2010/11 ansteht bzw. im Führerschein muss ein Ablaufdatum bis zum 09.09.2015/16 stehen.
  • Achtung: Weiterbildung sollte nicht älter als 5–7 Jahre sein!!!

PDF zum Download:
Gesetzesgrundlagen

Hier finden Sie weitere Informationen:
http://www.bag.bund.de/cln_008/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Berufskraf...